Verlauf einer Behandlung

1. Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie Ihre erste Therapieeinheit telefonisch.

2. Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem niedergelassenen Facharzt bzw. Hausarzt. Vor Beginn der Therapie ist bei manchen Krankenkassen eine chefärztliche Bewilligung einzuholen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse eine chefärztliche Bewilligung voraussetzt. Dies kann persönlich, auf postalischem Weg, per Email oder App erfolgen.

3. Mitzubringen

Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit sämtliche Befunde und bildgebende Verfahren (wenn vorhanden), sowie die bewilligte Therapieverordnung mit. Weiters wird darum gebeten, ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mitzubringen.

4. Kostenrückerstattung

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich nach jeder Einheit. Am Ende der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie nach Therapieende gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

5. Absage

Da bei kurzfristigen Absagen kein Patient mehr eingeschoben werden kann, und uns dadurch Kosten entstehen, werden Behandlungstermine, welche Sie nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden) im Voraus absagen, privat verrechnet!

 

Tarife ab Jänner 2024

Physiotherapie à 30 Minuten

53€

Physiotherapie à 45 Minuten

73€

Ultraschallgestützte Physiotherapie

zusätzlich 15€

Hausbesuch

zusätzlich 28€

Beckenbodencheck à 60 Minuten

90€

Osteopathie à 50 Minuten

93€

Neurophysiologische Bewegungstherapie à 45 Minuten

83€

Neurophysiologische Bewegungstherapie à 60 Minuten

100€

Heilmassage à 60 Minuten

65€

 

Die physiotherapeutische Behandlung kann nur mit einem aktuellen vom Hausarzt ausgefüllten Verordnungsschein durchgeführt werden.

 

Rückerstattung der Krankenkassen für physiotherapeutische Behandlung

Bei Wahltherapeuten wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet, außer Sie haben eine Privat- oder Zusatzversicherung. Die Höhe der Rückerstattung variiert. Ihre jeweilige Krankenkasse kann Ihnen über den genauen Rückerstattungsbetrag Auskunft geben.